Solaranlage kaufen und Förderung nutzen

 

Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Gesellschaften haben in Nordrhein-Westfalen unter Umständen die Möglichkeit, eine Förderung für ihre Photovoltaikanlage in Anspruch zu nehmen. 

 

Tatsächlich unterscheiden sich die Höhe und die Art je nach Stadt respektive Kreis. Sonnenstrom NRW möchte Ihnen einen ersten Überblick geben, was das Thema Solaranlagenförderung in Gelsenkirchen und Umgebung betrifft. 

 

Photovoltaik-Förderung in Gelsenkirchen

Seit dem 1. Januar 2024 wird die Errichtung einer PV-Anlage von der Stadt Gelsenkirchen gefördert. Dies gilt für alle Anlagen, die nach diesem Stichtag bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurden. 

 

Es fallen keine Gebühren bei der Antragstellung an, jedoch müssen alle erforderlichen Dokumente vollständig eingerichtet werden, damit der Antrag umfassend geprüft werden kann. Entspricht dieser den Anforderungen, erfolgt nach einigen Wochen die schriftliche Bewilligung der Fördermittel.

 

Die Antragsstellung für eine Solarförderung in Gelsenkirchen setzt voraus, dass die PV-Anlage bereits in Betrieb genommen sowie beim Markstammdatenregister angemeldet wurde. Eine Förderung ist, abhängig von der Wattleistung der Anlage, bis zu 4.000 Euro möglich.

 

Die Förderung richtet sich dabei ausschließlich an Personen, Unternehmen und weitere Anspruchsberechtigte, die eine Solaranlage installieren und nutzen, ohne Eigentümer derselben zu sein – beispielsweise durch ein Pachtmodell. 

 

(Quelle: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/1508-foerderung-von-photovoltaik-anlagen-im-stadtgebiet-von-gelsenkirchen)

Solarförderprogramm der Stadt Essen

Im März 2024 hat auch die Stadt Essen damit begonnen, die Nutzung von Sonnenenergie zu fördern. Insbesondere mit Blick auf den CO2-Ausstoß sowie die perspektivische Senkung desselben haben dazu geführt, dass ein Solar-Förderprogramm ins Leben gerufen wurde.

 

Förderungsfähig sind alle Photovoltaikanlagen, die im Stadtgebiet Essen betrieben werden. Ebenso gilt dies für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. 

Die Beantragung von Fördergeldern ist für Solargeräte mit Steckern zulässig, sofern diese eine Leistung von mindestens 300 Wp aufweisen. Ebenso sind als „Solar Keymark“ gekennzeichnete solarthermische Anlagen förderungsfähig. 

 

Bei der Antragstellung für PV-Anlagen in Essen gilt eine Mindestleistung in Höhe von 1 kWp. Alle drei Varianten müssen vor der Antragstellung bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

 

Essen hat die Förderhöhe klar definiert. Sie ist abhängig von der Leistung der Photovoltaikanlage und beginnt bei 500 Euro. Große Anlagen, die 40 kWp überschreiten, werden mit 4000 Euro gefördert. Für Stecker-Solargeräte hält die Stadt eine Förderprämie in Höhe von 200 Euro bereit.

 

Die Gemeinsamkeit aller Varianten besteht darin, dass es sich bei den Anlagen nicht um Mietmodelle handeln darf. Ebenso sind selbst installierte Photovoltaikanlagen und Flächenanlagen nicht Teil des Förderprogramms.

 

(Quelle: https://www.essen.de/leben/umwelt/klima/klimaschutz/solarfoederung.de.html)

PV-Förderung erhalten in Bochum

In den vergangenen Jahren stellte die Stadt Bochum regelmäßig Fördertöpfe bereit, um Bürger und Unternehmen sowie Vereine bei der Umsetzung ihrer Solarprojekte zu unterstützen. Je nach Größe der PV-Anlage wurden bis zu 2.250 Euro gewährt. Ein entsprechender Antrag sowie die Einhaltung der Förderrichtlinie wurden vorausgesetzt. 

 

Da der Fördertopf begrenzt ist, macht es Sinn, bei Bekanntgabe der neuen Förderungen schnell zu sein und sich zeitnah mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. 

 

Die letzte Information der Stadt Bochum zum Thema Förderungen von Solaranlagen stammt aus Juni 2023. Es ist deshalb ratsam, sich vor der Installation persönlich mit den entsprechenden Stellen auseinanderzusetzen und nach aktuellen Förderungen zu fragen.

 

(Quelle: https://www.bochum.de/Pressemeldungen/6-Juni-2023/Stadt-Bochum-foerdert-neue-Solarstrom-Anlagen-mit-bis-zu-2.250-Euro-Zuschuss)

Photovoltaik fördern lassen – Voraussetzungen

Jede Stadt hat ihre eigenen Vorgaben, was die Förderung von Solaranlagen in NRW anbelangt. In der Regel muss die Installation vor der Antragsstellung abgeschlossen sein, ebenso die Inbetriebnahme und die Meldung bei der Bundesnetzagentur. 

 

Leider sind viele Fördertöpfe in der Emscher-Lippe-Region bereits ausgeschöpft. Einige Städte und Kreise arbeiten jedoch daran, regelmäßig neue Unterstützungen zu erschaffen. Es lohnt sich umso mehr, die Situation im eigenen Wohnbezirk zu prüfen und sich hin und wieder bei der Stadtverwaltung zu informieren. 

 

Außerdem wichtig: Ein Rechtsanspruch wird von den Gemeinden üblicherweise ausgeschlossen. Sofern Fördermittel verfügbar sind, kann die Stellung eines Antrags durchaus von Erfolg gekrönt sein. Jedoch ist an dieser Stelle Schnelligkeit gefragt.

 

Einige gemeinsame Voraussetzungen im Überblick:

  • Es besteht die Erfordernis, dass die Photovoltaikanlage von einer Fachfirma installiert wurde. Eigenleistungen finden bei der Vergabe von Fördermitteln keine Berücksichtigung. Ausnahme bilden Steckergeräte sowie auch Solar-Balkonkraftwerke. 
     
  • Alle Netzbetreiber jeder Gemeinde geben klar vor, welche Anschlussbedingungen zu erfüllen sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist obligatorisch.
     
  • Für Fördermittel können Zweckbindungsfristen bestehen. Das bedeutet, die Anlagen müssen meist 10 Jahre aktiv bleiben und entsprechend gewartet werden, um die langjährige Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Im Falle einer Veräußerung der Immobilie übernimmt der Nachfolger diese Pflicht. Es ist notwendig, dies im Zuge des Eigentümerwechsels klar zu definieren.
     
  • Jede Photovoltaikanlage, die für eine Förderung vorgesehen ist, muss den technischen Normen entsprechen.
     
  • Pro Haushalt respektive Wohneinheit (bei Mehrfamilienhäusern) sind jeweils eine Solaranlage sowie ein Stecker-Solargerät förderungsfähig. Die Beantragung mehrerer Förderungen ist unzulässig.
     
  • Alle Unterlagen müssen korrekt und vollständig unterschrieben bei der entsprechenden Stelle eingereicht werden. 
     
  • Die Beantragung einer Förderung für PV-Anlagen, Steckergeräte und Balkonkraftwerke ist in den meisten Gemeinden gebührenfrei.

Erforderliche Unterlagen für die Solaranlagen-Förderung in NRW

Auch bezüglich der notwendigen Dokumente gibt es in jeder Stadt eigene Vorgaben, die zumeist auf der jeweiligen Webseite bereitgestellt werden. Bei konkreten Fragen macht es mitunter Sinn, sich an die zuständigen Mitarbeiter zu wenden. Diese können im Detail aufzeigen, woran bei der Antragstellung einer Solarförderung gedacht werden muss. Hier einige Beispiele:

  • Das von der Gemeinde häufig als Download verfügbare Antragsformular muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein. Wichtig ist überdies, dass alle Unterschriften geleistet sind. 
     
  • Sowohl der Kaufbeleg für die Photovoltaikanlage als auch die Rechnungen der beauftragen Fachfirma sind zwingend mit abzugeben. Aus den Dokumenten muss ersichtlich sein, welche Leistung installiert wurde und wie hoch die Gesamtkosten sind.
     
  • Die Antragstellung setzt überdies voraus, dass die Handwerkerleistungen sowie auch die Anlage selbst bezahlt wurden. Entsprechende Zahlungsbelege sind demnach mit anzuhängen.
     
  • Mit Ausnahme von Balkonkraftwerken und Steckersolargeräten sind alle Anlagen erst dann förderungsfähig, wenn ein Inbetriebnahmeprotokoll vorliegt.
     
  • Zusätzlich muss die Anmeldung beim Marktstammdatenregister nachgewiesen werden. Diese erfolgt bei der Bundesnetzagentur. Informationen zur Vorgehensweise erhalten Sie beim Installateur sowie gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde.
     
  • Auch eine Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Antrags und muss unbedingt unterschrieben eingereicht werden. 

Zeitweise wurden Solaranlagen von der KfW-Bank unterstützt. Die Förderung KfW 442 war bis zum 30. Juni 2024 vorgesehen, ist aber bereits frühzeitig ausgelaufen, da alle Fördermittel aufgebraucht sind. Aktuell ist die beste Förderung der günstige Preis, den Ihnen Sonnenstrom NRW anbieten kann – damit Sie nicht nur heute, sondern langfristig sparen!

Solaranlagen in NRW - Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung 2024?

 

Einen pauschalen Förderbetrag für PV- respektive Solaranlagen gibt es nicht. In einigen Gemeinden sind die Töpfe bereits leer. Häufig gibt es zu Beginn eines neuen Jahres weitere Chancen, von den Förderungen zu profitieren. 

 

Über die Höhe der Solarförderung, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen informiert Sie die Gemeinde, in der Sie das Projekt umsetzen möchten. 

 

Wer erhält die Förderung?

 

Privatpersonen, Unternehmen und Vereine haben je nach Stadtgebiet in NRW unter Umständen die Möglichkeit, von Photovoltaik-Förderprogrammen zu profitieren. Einzelheiten werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und lassen sich somit nicht verallgemeinern. Gerne sind wir Ihnen beim Einholen relevanter Informationen behilflich.

 

Ist es kompliziert, Fördermittel für Photovoltaik zu beantragen?

 

Der bis Mitte 2024 verfügbare KfW 442 Förderantrag soll einigen Angaben zufolge recht umständlich gewesen sein. Förderungen, die jedoch von der Gemeinde bereitgestellt werden, sind in der Regel einfach nachvollziehbar. 

 

Im Detail zeigen Städte wie Gelsenkirchen, Bochum und Recklinghausen auf, welche Voraussetzungen notwendig sind und insbesondere, welche Unterlagen für eine erfolgreiche Antragstellung fristgerecht eingereicht werden müssen.

 

Welche Kosten fallen für die Antragstellung an?

 

In vielen Städten ist die Antragstellung einer PV-Förderung gebührenfrei. Schließlich geht es den Gemeinden darum, CO2-Neutralität zu unterstützen und Bürger mit einem Beitrag zu entlasten. Dieser mag dem ein oder anderen vielleicht zu gering erscheinen, jedoch handelt es sich zumindest um eine kleine Ersparnis, die es zu beantragen lohnt.

 

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